Port IV Ines Kollar
Sie erwarten Besuch aus dem Ausland? Mit den speziellen Reiseversicherungen der HanseMerkur sind Sie und Ihr ausländischer Gast bestens abgesichert.
Krankenversicherung, Reiseunfallversicherung und Reisehaftpflichtversicherung. Der bestehende Versicherungsschutz ist eine der Voraussetzungen für die Visumerteilung.
Das sollten Sie wissen
Versicherbar sind vorübergehende Aufenthalte von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die
seit mehr als 2 Jahren ständig im Ausland leben, in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu 3 Jahren.
Der Vertragsabschluss ist innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise in eines der EU-Länder
möglich. Die Versicherung beginnt frühestens mit Einreise in Deutschland oder ein EU-Land und endet spätestens mit der Beendigung des Aufenthaltes.
Die Versicherung kann bis zum 75. Geburtstag abgeschlossen werden. Beantragen Sie den Schutz entsprechend der Aufenthaltsdauer
Ihres Gastes. Beantragen Sie den Versicherungsschutz bequem online und lesen Sie die Produktinformationen.